Allgemeine Nutzerbedingung des Bogenparks Müden Örtze (Download PDF)


Alle Schützen verpflichten sich, vor Nutzung des 3-D Parcours (Bogenpark) ihren Namen, Anschrift mit Datum und Uhrzeit und Unterschrift in das Parcours-Buch an der Tageskasse einzutragen, und nach Beendigung sich an der Tageskasse wieder abzumelden und auszutragen.
Die Parcoursgebühr, so wie evtl. anfallende Mietkosten für Ausrüstung ist vor dem Schießen zu entrichten.
Jeder Nutzer erhält eine aktuelle Fassung der Nutzerbedingung die er zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten hat.
Das erworbene Ticket ist mit sich zu führen und bei einer Kontrolle vorzuzeigen.


Sicherheit und Ordnung


Jedem Nutzer des Bogenparks muss der Umgang mit Pfeil und Bogen vertraut sein.
Beim Nachsuchen verschossener Pfeile ist das jeweilige Ziel mit dem Bogen zu verdecken, und darauf zu achten, nicht in einen Gefahrenbereich zu laufen.
Erst wenn eine Gefährdung ausgeschlossen ist, kann eine Schiessbahn wieder benutzt werden.
Im gesamten Bogenpark ist erhöhte Sicherheit und Aufmerksamkeit aufzubringen.
 
Der Bogenparcours ist eine Einbahnstraße, und ist nur in einer Richtung von Scheibe 1 bis 24 begehbar. Es ist verboten gegen den Parcoursverlauf zu gehen.
Der Weg durch den Parcours ist mit Richtungspfeilen gekennzeichnet.
Beschädigungen an den 3 D-Zielen oder evtl. auftretende Sicherheitsmängel sind umgehend dem Betreiber zu melden.
 
Bei geführten Gruppen im 3-D Park ist den Anweisungen des Personals folge zu leisten.
 
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen oder eines Erziehungsberechtigtem am Schiessbetrieb im Bogenpark teilnehmen.
Jeder Nutzer des 3-D Bogenparks muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seinen Schuss selbst. Der Schütze verpflichtet sich nur dann zu schießen, wenn er sich von einer freien Schussbahn vor und hinter dem Ziel überzeugt hat..
Ohne Haftpflichtversicherung ist der Schießbetrieb nicht erlaubt.
Mit Unterschrift bei der Anmeldung bestätigt der Nutzer auch gleichzeitig schriftlich im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung zu sein.
Das Schießen unter Alkohol oder Drogeneinfluss, sowie Personen die nicht in der Lage sind ihr Verhalten vernunftgesteuert zu lenken und zu verantworten, ist das Schießen untersagt.
Das Rauchen im Wald ist strengstens untersagt. Hunde müssen auf dem Parcoursgelände an die Leine genommen werden., die bereitgestellten Behälter sind dafür zu benutzen. Hier ist aber darauf zu achten, dass kein offenes Feuer entstehen kann.


Ziele & Schüsse


Es darf nur auf die aufgestellten 3-D & 2-D Ziele und von den farblich gekennzeichneten Abschusspflöcken aus geschossen werden!
Absichtliche Schüsse auf lebende Tiere, Bäume oder in die Luft sind strengstens verboten, und können zu einem Platzverbot mit Haftung führen.
Der Betreiber, wie auch die Bogenparkleitung ist berechtigt von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Personen zu verweisen. Eine Erstattung  bereits entrichteter Gebühr erfolgt nicht.
Müll in jeglicher Form, auch Pfeilbruch, ist mit zurück zur Kasse des Wildparks zu nehmen und darf nicht auf dem Parcours zurückgelassen werden.


Haftung


Soweit keine grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreibers vorliegt, haftet dieser nicht für Schäden, die einem Nutzer oder Besucher des Bogenparks entstehen.
Insbesondere wird keine Haftung für Verletzungen auf Grund der Gelände- und Bodenbeschaffenheit, sowie für das Verhalten anderer Personen übernommen.
Jeder Schütze haftet für seinen Schuss. Das Schießen im Park mit Pfeil und Bogen geschieht freiwillig.
Der Betreiber des Bogenparks haftet nicht für Naturgewalten,(zB. Blitzschlag, herunterfallende Äste, Rutschgefahr). Ebenso ist eine Haftung im Bezug auf alle Teiche und Gewässer, die sich im Bogenpark befinden ausgeschlossen.
 
Die Bogenparkleitung Müden Örtze                                          14.07.11